ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ParkWash24 e.U. Fassung 01. Juli 2023
- Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Angebote und Leistungen der ParkWash24 e.U. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil sämtlicher Verträge, die die ParkWash24 e.U. mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Leistungen abschließt.
1.2. Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte der ParkWash24 e.U. sind weder berechtigt noch bevollmächtigt mit dem Kunden mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Bezug auf den Vertrag zu treffen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Dies gilt nicht bei einer Vertretungsvollmacht, welche der Betriebsleiter (Chief Operations Manager) und die jeweiligen Teamleiter (Operations Manager) haben bzw. welche eine gesetzlichen Vertretungsmacht, zum Beispiel aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokurist, haben.
1.3. Widersprechende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, außer ParkWash24 e.U. hat deren Geltung schriftlich zugesagt. - Angebot, Vertragsabschluss und -beendigung
2.1. Sämtliche Angebote der ParkWash24 e.U. sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche Vertragsbestätigung der Onlinebuchung seitens der ParkWash24 e.U. und durch Übergabe des Fahrzeugschlüssels am gekennzeichneten Schlüsselsafe der ParkWash24 e.U im Ausgans-/Eingangsbereiches des Parkhauses (Airport Graz, APCOA-Parkhaus P2, neben Kassenautomat). Eine Bestätigung des Auftrages per SMS oder eine E-Mail genügen der Schriftform.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und ParkWash24 e.U. abgeschlossenen Vertrag.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Umstände der ParkWash24 e.U. lt. angeführten Kontaktdaten mitzuteilen, die beim Reinigungsvorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten. Diese werden sodann im elektronischen oder im Papierform – Auftragsformular schriftlich vermerkt. Hierzu zählen besonders Vorschäden, empfindliche Elektrobauteile oder nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu behandelndes Innen- oder Außenmaterial. Die Abholzeit des Fahrzeuges am Airport Graz, APCOA-Parkhaus P2 ist ebenfalls vom Kunden im Zuge der Onlinebuchung im „ParkWash24-Onlineshop“ (nach scan des QR-Code) mitzuteilen.
2.4. Der Kunde unterzeichnet durch Zahlung und Buchungsbestätigung. Dieses wird seitens ParkWash24 e.U. dem Kunden per SMS rückbestätigt. Mit der Gegenzeichnung oder Rückbestätigung der Online-Bestellung per SMS kommt der Vertrag zwischen ParkWash24 e.U. und dem Kunden zustande.
2.5. Auf Verlangen der Mitarbeiter der ParkWash24 e.U. hat der Kunde den Zulassungsschein oder vergleichbare Dokumente zum Nachweis der Haltereigenschaft am Fahrzeug vorzulegen. Der Kunde hat bei Unterfertigung des Online-Auftragsformulars und der Buchungsbestätigung den Fahrzeugschlüssel am gekennzeichneten Schlüsselsafe der ParkWash24 e.U. zu übergeben (Einwurf in die blaue Lade „ÜBERGABE“).
2.6. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, oder er es mit Zustimmung des Eigentümers benutzt, und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann Letzteres durch den Kunden auf Verlangen der ParkWash24 e.U. nicht nachgewiesen werden, so ist diese befugt, die Vertragserfüllung zu verweigern. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
2.7. Zudem bestätigt der Kunde mit Vertragsschluss, dass er über die notwendige Parkgenehmigung für das Parkhaus APCOA-P2 am Flughafen Airport Graz verfügt. Ansprüche aus dem Einstellverhältnis des Kunden mit Parkhaus P2, können weder vom Kunden noch von Parkhaus P2 gegen der ParkWash24 e.U. geltend gemacht werden.
2.8. Der Kunde stimmt mit dem Vertragsabschluss zu, dass Mitarbeiter der ParkWash24 e.U. mit dem Fahrzeug des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung im Parkhaus P2 fahren dürfen.
2.9. Der Kunde stimmt zu, dass ein Mitarbeiter der ParkWash24 e.U. das Fahrzeug bei der Übergabe sowie bei Reinigungstätigkeiten fotografiert, um den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn und während der Reinigungsarbeiten zu dokumentieren.
2.10. Damit der Kunde sein Fahrzeug nach der Reinigung abholen kann, erhält der Kunde von ParkWash24 e.U. eine SMS mit PIN-Code (check-out PIN). Eine Abholung des Fahrzeugs über einen hierfür vorgesehenen Automaten (Airport Graz, APCOA-Parkhaus P2, Ein-/Ausgangsbereich neben Kassenautomat) ist nur mit diesem PIN-Code möglich.
2.11. Das Vertragsverhältnis wird mit der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von ParkWash24 e.U. an den Kunden sowie der vollständigen Bezahlung durch den Kunden beendet. - Vertragsgegenstand
ParkWash24 e.U. bietet einen Reinigungsservice am Flughafen Graz an. Der Kunde überlässt ParkWash24 e.U. sein Fahrzeug im Parkhaus P2 am Flughafen Graz zur Durchführung von Innen- und Außenreinigungsarbeiten und erhält es bei seiner Rückkehr im Parkhaus P2 wieder zurück. Das Fahrzeug wird während der Abwesenheit des Kunden gereinigt und von ParkWash24 e.U.auf im Parkhaus P2 bereitgestellten Parkplätzen abgestellt. Gewährung von Versicherungsschutz sowie die Bewachung und Verwahrung von Fahrzeugen samt Zugehör und allfälliger Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, bilden ausdrücklich keinen Teil des Vertragsgegenstandes. - Reinigungs-Service
4.1. ParkWash24 e.U. übernimmt eine dem Stand der üblichen, gewerblichen Autoreinigung entsprechende, ordnungsgemäße, übliche Innen- und Außenreinigung der Fahrzeuge im Parkhaus P2, das sich am Gelände des Flughafens Airport-Graz befindet („Parkhaus P2“). Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ParkWash24 e.U. die Reinigungsarbeiten so durchzuführen hat, dass unter Schonung des Materials ein ordnungsgemäßer, optisch sauberer Eindruck des Fahrzeugs entsteht. Nicht geschuldet ist die Herstellung eines schmutz- oder fleckenlosen Zustandes, sofern sich Flecken ohne Beeinträchtigung des Materials des Fahrzeuges, wozu ausdrücklich auch farbliche Änderungen zählen, nicht entfernen lassen.
4.2. Das Fahrzeug darf bei der Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen und andere Gegenstände sind vom Kunden vorher zu entfernen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Wert- oder sonstige Gegenstände übernimmt ParkWash24 e.U. keine Haftung. - Verhalten auf dem Betriebsgelände
5.1. Auf dem im Parkhaus P2 gelegenen Standort der ParkWash24 e.U. gelten die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände ist es erlaubt, nur im Schritttempo zu fahren. Die Verkehrszeichen sowie Anweisungen der ParkWash24 e.U. und deren Mitarbeiter sind zu jeder Zeit vom Kunden zu befolgen.
5.2. ParkWash24 e.U. ist berechtigt, Kundenfahrzeuge nach Durchführung der Reinigung auf einen beliebigen Stellplatz im Parkhaus P2 abzustellen sowie auf nahe gelegene Parkplätze umzuparken. Bei Gefahr in Verzug behält es sich ParkWash24 e.U. vor, Fahrzeuge vom Betriebsgelände zu entfernen. - Verlust des Pin-Codes
6.1. Der von ParkWash24 e.U. an den Kunden übermittelte PIN-Code ist von diesem sorgfältig und sachgemäß aufzubewahren.
6.2. Bei Verlust des PIN-Codes ist die ParkWash24 e.U. unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen; der Kunde muss sich in diesem Fall bei der Abholung legitimieren und die Fahrzeugpapiere vorzeigen um vor Ort einen neuen PIN-Code zu erhalten. - Preise und Zahlung
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise an ParkWash24 e.U. zu zahlen.
7.2. Die von ParkWash24 e.U. angegebenen Preise sind Bruttopreise, also inkl. gesetzlicher MwSt.
7.3. Das vereinbarte Entgelt wird entsprechend ausgewählter Online-Bezahlung und im Zuge der Buchung bezahlt. ParkWash24 e.U. ist insofern berechtigt die Rückgabe des Fahrzeuges zu verweigern, als dass der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag noch nicht beglichen ist.
7.4. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen von ParkWash24 e.U. nicht an, bleibt er dennoch, unter Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an ParkWash24 e.U. verpflichtet.
7.5. Eine Aufrechnung der Ansprüche von ParkWash24 e.U. mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von ParkWash24 e.U. anerkannt.
7.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Parkgebühren, die mit der Einfahrt und Nutzung des Parkhauses P2 verbunden sind, direkt an den Betreiber des Parkhauses P2 (Fa. APCOA Airport-Graz) zu bezahlen. - Rücktritt und Kündigung
8.1. Sowohl ParkWash24 e.U. als auch dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
8.2. Der Kunde kann überdies bis zum Beginn der auszuführenden Arbeiten schriftlich, per E-Mail (info@parkwash.com) der telefonisch (+43 660 24 24 024) vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis zu 12 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten, ist dieser für den Kunden kostenlos. Bei späterem Rücktritt muss der Kunde die Hälfte des vereinbarten Entgelts als Rücktrittspauschale leisten. Sollte der Kunde nicht zur Fahrzeugübergabe erscheinen, ist eine Pauschale in der Höhe des gesamten zu leistenden Entgelts zu entrichten. - Haftung von ParkWash24 e.U.
9.1. ParkWash24 e.U. haftet ausschließlich für Schäden an Kundenfahrzeugen, die sie selbst, ihre Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch oder bei Reinigungsleistungen oder dem Umparken des Kundenfahrzuges vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von ParkWash24 e.U. für Schäden, die vor oder nach der Durchführung der Reinigungsleistungen samt dem Umparken des Kundenfahrzeugs entstehen, ist ausgeschlossen.
9.2. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ebenso haftet ParkWash24 e.U. nicht im Falle eines Fahrzeug-Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Vandalismus, es sei denn, diese Ereignisse sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens ParkWash24 e.U. oder eines ihr zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
9.3. ParkWash24 e.U. haftet – ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung – nicht für Schäden, die infolge von Gefälligkeitshandlungen wie z.B. Start- oder Einparkhilfe durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
9.4. Werden Schäden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht Teil der Serienausstattung des Fahrzeuges sind, ausgelöst (z.B. Spoiler, Antenne, Spiegel), so entfällt die Haftung der ParkWash24 e.U..
9.5. Für Lackschäden, die durch die ParkWash24 e.U. verursacht werden, die jedoch auf schadhaften Lack zurückzuführen sind (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, Kratzer, schlecht verarbeiteter Lack), wird keine Haftung übernommen.
9.6. Ist aufgrund stark verschmutzter Innenausstattung die Verwendung von aggressiven Chemikalien erwünscht, so wird dies vom Mitarbeiter der ParkWash24 e.U. im Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Mit einem solchen Vermerk stimmt der Kunde der Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln zu und es ist daher die Haftung der ParkWash24 e.U. für durch die Verwendung solcher Reinigungsmittel entstandenen Schäden ausgeschlossen.
9.7. ParkWash24 e.U. haftet nicht für Wertgegenstände, die vom Kunden bewusst oder unbewusst im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zurückgelassen wird.
9.8. Der Kunde übergibt lediglich den Fahrzeugschlüssel (mit montierten QR-Code-Schlüsselanhäger von ParkWash24) der ParkWash24 e.U. durch Einwurf in den gekennzeichneten Schlüsselsafe. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger übernimmt die ParkWash24 e.U. keine Haftung.
9.9. ParkWash24 e.U. haftet nicht für allfällige technische Funktionsstörungen des Schlüsselsafes , des Abholautomaten oder der Buchungsplattform.
9.10. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche gegen ParkWash24 e.U., wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß übergibt.
9.11. Die Haftung der ParkWash24 e.U. für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung, ausgeschlossen - Reklamation
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Rückgabe zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug oder eine mangelhafte Reinigung umgehend zu melden.
10.2. Ansprüche auf Nachbesserung aufgrund unzureichender Reinigung stehen dem Kunden nur zu, wenn er diese noch vor Verlassen des Betriebsgeländes geltend macht. Ansonsten gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückerhalten. - Datenschutz – Zustimmung zu Videoaufzeichnungen
11.1. Der Kunde gestattet der ParkWash24 e.U. im Rahmen der Vertragsbeziehung seine Daten elektronisch zu ver- oder bearbeiten sowie diese zu speichern. Die unbefugte Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt, es sei denn, es besteht eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Pflicht dazu.
11.2. ParkWash24 e.U. betreibt zum Zweck der Überwachung ihres Standortbereiches in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2002 (DSG 2000) eine Videoüberwachungsanlage. Der Kunde stimmt zu, dass mit dieser Videoüberwachungsanlage auch er sowie allfällige Begleitpersonen erfasst werden.
11.3. Die Videoaufzeichnungen dienen ausdrücklich nicht der Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges sowie zur Überwachung des Schlüsselsaafes; eine diesbezügliche Haftung der ParkWash24 e.U. ist ausgeschlossen. Die ParkWash24 e.U. haftet ebenfalls nicht für die Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges nach Verlassen des Reinigungsbereiches.
11.4. ParkWash24 e.U. ist befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß (§ 4 Z 8 DSG 2000) zu nutzen, zu be- und verarbeiten.
11.5. Kunden sind entsprechend DSG 2000 nicht befugt, Videoaufzeichnungen zu erhalten. ParkWash24 e.U. ist aber bei begründetem Verdacht einer von Amtes wegen zu verfolgender strafbarer Handlung befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen an die zuständige Behörde weiterzuleiten. - Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Es gilt österreichisches Recht
12.2. Erfüllungsort ist der Sitz oder der jeweilige Standort der ParkWash24 e.U..